Mitarbeiter (m/w/d) im Nachtdienst im Jugendwohnhaus
Bachelor- /Master- /Diplomarbeit
Im „Jugendwohnhaus“ werden seit 1993 bis zu 13 Jugendliche stationär gemäß §§ 27, 34, 41, 42 SGB VIII betreut. Es besteht ein niedrigschwelliges Angebot, das besonders von Jugendlichen angenommen werden kann, die in traditionellen Jugendhilfemaßnahmen gescheitert sind. Ihr Lebensumfeld ist häufig destruktiv und ihre Lebenssituation meist krisenhaft. Somit benötigen diese Jugendlichen eine kompetente Rund-um-die-Uhr Betreuung durch Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen. Ziel ist es, einen Weg für die Jugendlichen zu finden, auf dem sie sich sicher bewegen können und der eine Zukunft für sie bedeutet.